Künstlersozialabgabe im Influencer Marketing – Was muss ich beachten?

Update 2024: Neue Zahlen für Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe ist eine soziale Sicherungsmaßnahme, die darauf abzielt, Künstler und Publizisten angemessen zu versichern. Im Jahr 2023 lag der Beitragssatz für Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nahmen, bei 5 %. Für das laufende Jahr 2024 wurde der Beitragssatz auf dem Niveau von 5 % beibehalten. Dies entspricht einem Anstieg von etwa einem Prozentpunkt im Vergleich zu 2022, wo der Beitragssatz noch bei 4,2 % lag. Die Konstanz des Beitragssatzes im Jahr 2024 signalisiert eine kontinuierliche Bemühung, die angemessene soziale Absicherung von Künstlern und Publizisten aufrechtzuerhalten. Unternehmen, die künstlerische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sind daher angehalten, die Künstlersozialabgabe entsprechend zu entrichten, um einen gerechten Beitrag zur sozialen Absicherung der kreativen Berufsgruppen zu leisten.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt ebenfalls unverändert bei 18,6 % und der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt weiterhin 14,6 %.

Auch für den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung gibt es keine Änderung gegenüber dem Vorjahr. Hier beträgt der Satz weiterhin 3,05 % für Eltern und 3,4 % für Menschen ohne Kinder.

# Was ist die Künstlersozialabgabe?

Die Künstlersozialkasse, kurz KSK, ist eine Institution, die für die Versicherung von Menschen, die in künstlerischen Berufen in Deutschland tätig sind, zuständig ist. Sie regelt also die Künstlersozialversicherung. Im Zuge dieser Absicherung für Kunstschaffende erhebt die KSK die sogenannte Künstlersozialabgabe. Diese deckt die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für selbständige Künstler, Publizisten und auch für Influencer ab. Ähnlich wie bei Angestellten zahlen die Versicherten etwa die Hälfte der Beiträge selbst. Die andere Hälfte wird durch das auftraggebende Unternehmen und aus einem Zuschuss des Bundes finanziert. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das sogenannte „Künstlersozialversicherungsgesetz“ (KSVG).

# Sind Influencer auch Künstler?

Das Feld der Kunst ist sehr weit und nicht klar definiert. So ist auch nicht auf den ersten Blick eindeutig, wer ein Künstler ist und wer nicht. Für die Künstlersozialkasse gehören zu den Künstlern und Publizisten nicht nur Sänger oder Journalisten, sondern auch andere kreative Köpfe wie Webdesigner, Werbeschaffende und auch unsere Influencer.

Vielen Influencern und auch ihren Agenturen ist es allerdings häufig nicht bewusst, dass sie überprüfen müssen, inwieweit ihre erbrachten Leistungen laut KSK als künstlerisch oder publizistisch anzusehen sind. Denn im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BSG) werden die Menschen als kreativ bezeichnet, die „eigenverantwortlich und nicht unwesentlich zum Erfolg eines Werkvertrages beitragen“ (BSG, Urt. V. 12.05.2005, Ref.: B3 KR 39 /04) – demnach zählen auch Influencer offiziell zu den publizistischen bzw. künstlerischen Berufsgruppen. Mit ihren Instagram Fotos, YouTube-Videos oder Blogbeiträgen, die sie für oder mit Unternehmen veröffentlichen, leisten sie einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg vieler Werbekampagnen und müssen Künstlersozialabgaben zahlen.

# Wie hoch ist der Beitrag für die Künstlersozialkasse für Influencer?

Der Beitrag, den Influencer an die KSK zahlen müssen, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Die KSK legt jedes Jahr einen neuen Abgabesatz fest. Für das Jahr 2024 beträgt der Beitragssatz für Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, 5 %.

Die Beiträge für Influencer verteilen sich auf drei Versicherungen und basieren auf dem vorab geschätzten Jahreseinkommen:

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 %.

Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 %.

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 3,05 % für Eltern und 3,3 % für Menschen ohne Kinder.
Für detaillierte Berechnungen und weitere Informationen kann ein Blick auf die Website der KSK hilfreich sein – dort findet man auch ein konkretes Berechnungsbeispiel mit den aktuellen Beitragssätzen.

# Wer zahlt noch Künstlersozialabgaben?

Jeder Unternehmer, der regelmäßig selbständige Künstler (Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Journalisten, Autoren, Influencer, etc.) beauftragt, muss Künstlersozialabgaben zahlen. Auch Werbe- und Influencer Agenturen sollten darauf vorbereitet sein, die KSK-Abgabe von 5 % zu entrichten. Abgabepflichtig sind auch alle Unternehmen, die Aufträge für Öffentlichkeitsarbeit selbständige Künstler und Publizisten abgeben. Schon ein oder zwei Werbeaufträge pro Jahr können für eine Abgabepflicht ausreichen. Unternehmen und Agenturen dürfen ihre Künstlersozialabgaben nicht auf Künstler abwälzen. Solltet ihr jemals einen Vertrag bekommen, der eine Klausel dieser Art beinhaltet, ist diese nichtig und ihr müsst die Kosten nicht übernehmen!

# Wann muss ich als Influencer Künstlersozialabgaben zahlen?

Influencer, die gemäß der KSK zu den Künstlern zählen, müssen Künstlersozialabgaben zahlen, sobald ihre Einnahmen einen bestimmten Wert überschreiten. Bei einem voraussichtlichen Jahresverdienst von weniger als 3.900 € sind Influencer versicherungsfrei. Bei höheren Einnahmen fallen Abgaben für die Sozialversicherungen an.

# Muss ein Influencer, der Jobs im Ausland macht, auch Künstlersozialabgaben zahlen?

Reisen für den Beruf und Jobs im Ausland gehören gerade für Influencer zum Alltag. Für die ausgeübten Tätigkeiten im Ausland müssen dabei genau so Künstlersozialabgaben gemacht werden wie für Aufträge im Inland. Über Sozialversicherungsabkommen sind für diese Fälle für die meisten Länder Regelungen getroffen. Informiert euch am besten vor Beginn des Jobs bei der KSK über eventuelle Auswirkungen auf eure Beiträge. Und auch deutsche Unternehmen, die Influencer aus dem Ausland beauftragen, müssen für diesen Sozialabgaben zahlen, denn es kommt für die Abgabepflicht nicht darauf an, ob ein Künstler über die Künstlersozialkasse versichert ist. Dass der ausländische Künstler nicht von der Sozialversicherung profitieren kann, ist für die Abgabepflicht unerheblich. Die Künstlersozialabgabe entfällt nur, wenn Sie eine Unternehmergesellschaft, KG, OHG, GmbH, Ltd. oder AG beauftragen.

# Wo finde ich mehr Informationen zur Künstlersozialabgabe?

Zu allen Fragen rund um deine Rechte und Pflichten in der Künstlersozialversicherung findest du auf der Website der KSK. Dort hat die Versicherung umfangreiches Material zur Verfügung gestellt und in verschiedenen FAQs Wissenswertes für dich beantwortet. Bei gezielten Fragen kannst du jederzeit per Mail mit der KSK in Kontakt treten oder dir telefonisch Rat holen. Wenn du dich woanders informieren möchtest, findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit eine Broschüre mit dem Titel Künstlersozialversicherung. Wie bei jeder Versicherung gibt es eine Flut an Informationen, die erstmal erschlagend wirken, aber die genannten Quellen helfen dir dabei dich zu orientieren.