Grundlagen im Steuerrecht für Influencer:innen: diese Konsequenzen drohen bei Falschangaben

Strafrechtliche Konsequenzen bei falschen oder unvollständigen Erklärungen

Die nicht korrekte oder unvollständige Angabe von Einkünften gegenüber dem Finanzamt kann schwerwiegende Folgen haben. Insbesondere Steuerhinterziehung steht im Raum, wenn zu wenig Steuern gezahlt werden. Die Strafen dafür sind empfindlich: Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren sind möglich, besonders bei schweren Fällen von Steuerhinterziehung.

Auch „leichtfertiges“ Handeln kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wenn Einkünfte nicht absichtlich verschwiegen, aber hätten bekannt sein müssen, kann dies zu Geldbußen von bis zu 50.000,00 € führen.

Es ist wichtig zu betonen, dass, selbst wenn Einkünfte versehentlich nicht angegeben wurden, eine Korrektur beim Finanzamt erfolgen muss, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden.

Aber, welche Möglichkeiten haben Influencer:innen, wenn es um Korrekturen der Steuerabgaben geht? Wir verraten dir, was du machen kannst.:

Selbstanzeige und professionelle Hilfe

Für Influencer:innen, die feststellen, dass sie ihre Einkünfte nicht vollständig erklärt haben, gibt es die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Dabei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, weshalb professionelle Hilfe empfohlen wird. Diese kann bspw. durch Rechtsanwältin Katja Rogasch von der Kanzlei Danckert Bärlein & Partner in Berlin erfolgen. Sie ist eine kompetente Ansprechpartnerin für Fragen zum Steuerstrafrecht und steht auch Influencer:innen beratend zur Seite.

Fristen für die Nacherklärung

Die Pflicht zur Nacherklärung gilt grundsätzlich vier Jahre, ab Ende des Jahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Frist fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung sogar zehn und in schweren Fällen fünfzehn Jahre. Es ist ratsam, nicht auf das Finanzamt zu warten, sondern eigenständig zu handeln, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Im Anschluss an die Nacherklärung/ Selbstanzeige

Nachdem die Einkünfte nacherklärt wurden oder du eine Selbstanzeige erstattet hast, prüft das Finanzamt den Sachverhalt steuerlich und möglicherweise auch strafrechtlich. Die Steuern werden neu festgesetzt und müssen nachgezahlt werden. Selbst wenn keine Straffreiheit eintritt/ die Selbstanzeige verspätet war, kann bei geringen Beträgen oder aus schuldmildernden Gründen das Strafverfahren eingestellt werden.

Insgesamt ist es wichtig, sich der steuerlichen Pflichten bewusst zu sein und diese korrekt zu erfüllen. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist eine professionelle Beratung empfehlenswert, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Für weitere Informationen oder Beratung zum Steuerstrafrecht steht Rechtsanwältin Katja Rogasch von der Kanzlei Danckert Bärlein & Partner in Berlin gerne zur Verfügung.

Kontaktinformationen:

Rechtsanwältin Katja Rogasch
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